Rechtsprechung

Als Rechtsprechung bezeichnet man entweder die Recht sprechende Gewalt (Judikative, Gewaltenteilung/Gewaltentrennung) oder die Tätigkeit dieser Recht sprechenden Gewalt (z.B. Gerichtsurteile).
In der Europäischen Union wird die Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgeführt.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums