Europäischer Gerichtshof, EuGH – Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist eine Institution der Europäischen Union (EU). Der Gerichtshof ist für die Rechtsprechung in EU-Angelegenheiten zuständig. Er ist also das rechtsprechende Organ der EU. Wenn z.B. ein EU-Mitgliedsland sich weigert, bestimmte EU-Richtlinien umzusetzen, so kann der Gerichtshof gegen dieses Land ein Urteil fällen.
Der Sitz des Gerichtshofes ist in Luxemburg. Ihm gehören 27 RichterInnen (eine Person aus jedem Mitgliedsland) und acht Generalanwälte bzw. Generalanwältinnen an.
Für manche Rechtssachen (z.B. jene von Privatpersonen) steht dem Gerichtshof das Gericht für den öffentlichen Dienst zur Seite; es ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen der EU und ihren Bediensteten zuständig.
www.curia.europa.eu

Alle Staaten, die zur EU gehören, müssen sich an die Verträge halten.
Der europäische Gerichtshof passt auf, dass sie das tun.
Alle Streitigkeiten zwischen den Mitglieds-Staaten muss er regeln.
Die Staaten der EU müssen sich an seine Entscheidungen halten.
Was der europäische Gerichtshof entscheidet, gilt in jedem Staat der EU.
Die Regierungen der Mitglieds-Staaten setzen die Richter und Richterinnen ein.
Dort bleiben sie für 6 Jahre.
Der Europäische Gerichtshof ist in Luxemburg.
Es gibt auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Er ist in Straßburg Das ist keine Einrichtung der EU.
Dorthin können alle Menschen aus Europa gehen.
Sie gehen dorthin, wenn ihre politischen oder bürgerlichen Rechte im eigenen Land verletzt wurden.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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