Wahlrecht

Durch das Wahlrecht wird festgelegt, wer das Recht hat, an Wahlen teilzunehmen. Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man jemanden wählen darf, passives Wahlrecht heißt, dass man auch selbst in ein Amt gewählt werden darf. Aktiv wahlberechtigt sind Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze liegt in den meisten Fällen zwischen 16 und 18 Jahren. In Österreich wurde das aktive Wahlalter für bundesweite Wahlen (Nationalrat, Bundespräsident, EU-Wahl, Volksabstimmung und Volksbefragung) 2007 auf 16 Jahre gesenkt. Das passive Wahlalter liegt in den meisten Ländern etwas höher als das aktive. In Österreich muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um für den Nationalrat kandidieren zu können. Für die Bundespräsidentschaftswahl beträgt das passive Wahlalter 35 Jahre.
Daneben gilt meist, dass nur Staatsbürger und Staatsbürgerinnen des jeweiligen Landes wählen dürfen. Eine Ausnahme bilden Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus EU-Staaten. Sie dürfen in anderen EU-Mitgliedsländern bei Wahlen zum EU-Parlament und bei Kommunalwahlen (z.B. Gemeinderatswahlen) mitwählen.
In den meisten Ländern erhielten Frauen das Wahlrecht erst einige Zeit nach den Männern; lange war es auch abhängig von Besitz oder Einkommen (oder der Steuerleistung).

Wahlpflicht
Lange Zeit gab es in Österreich Wahlpflicht. Damit sollte erreicht werden, dass auch jene Menschen, die (z.B. wegen mangelnden Interesses) nicht zur Wahl gehen wollten, ihr Wahlrecht nützten. Mittlerweile gibt es in Österreich keine Wahlpflicht mehr (in einigen Ländern aber immer noch, z.B. in Belgien).

Wahlrechtsänderung 2017
Zuletzt wurden 2017 im Nationalrat einige Änderungen des Wahlrechts beschlossen. Dazu gehört zum Beispiel, dass alle WählerInnen in einem Zentralen Wählerregister (ZeWaeR) erfasst werden. Damit soll die Durchführung von Wahlen erleichtert werden.
Wer ein Volksbegehren unterstützen möchte, kann das in Zukunft in jeder Gemeindebehörde in Österreich tun. Und die Unterzeichnung ist jetzt auch online möglich. Dafür ist der Besitz der Bürgerkarte oder einer elektronischen Handy-Signatur nötig. Auf diese Weise können auch Personen, die auf Reisen sind oder im Ausland leben, ein Volksbegehren unterstützen.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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