Zivildienst

In Österreich gibt es den Grundwehrdienst. Jeder männliche Jugendliche muss nach Vollendung des 18. Lebensjahres diesen Dienst leisten. Wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, kann den Zivildienst machen. Dazu muss ein Antrag an das zuständige Militärkommando gerichtet werden. Der Zivildienst dauert neun Monate. Man kann auch bei bestimmten Einrichtungen im Ausland den Zivildienst ableisten, das dauert dann zwölf Monate. Im Ausland ist das meist ein Gedenkdienst in verschiedenen Gedenkstätten. Darüber hinaus ist es auch möglich, den Auslandsdienst als Sozialdienst oder Friedensdienst zu leisten.

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© Zivildienstserviceagentur
Mit 1. Oktober 2005 wurde die Zivildienstserviceagentur (ZISA) als untergeordnete Behörde des Bundesministeriums für Inneres errichtet. Alle erstinstanzlichen Agenden des Zivildienstes wurden in dieser Behörde gebündelt. Bis heute ist die Zivildienstserviceagentur mit Sitz in Wien für den Vollzug des Zivildienstgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen zuständig.
www.zivildienst.gv.at


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums