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Aufnahme Österreichs in die internationale Völkerfamilie

Mit dem Beitritt zum Völkerbund am 16. Dezember 1920 wird Österreich Mitglied in der internationalen Völkerfamilie.

Einen besonderen Stellenwert erhält der Völkerbund für Österreich im Jahr 1922 durch die Genfer Protokolle vom 4. Oktober. Durch diesen Staatsvertrag im Rahmen des Völkerbunds erhält Österreich einen als „Völkerbundanleihe“ bekannten Auslandskredit über rund 650 Millionen Goldkronen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Im Sommer 1922 hatten Wirtschaftskrise und Inflation eine Rekordhöhe erreicht.
Der junge Staat verpflichtet sich zur Sanierung (Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gewinnen und Leistungsfähigkeit) der Wirtschaft. Unter Kontrolle des Völkerbundes muss Österreich weitreichende Sparmaßnahmen umsetzen: So sollte beispielsweise bis Mitte 1924 die Zahl der Staatsbediensteten um 100.000 reduziert werden. Außerdem wird das Anschlussverbot an Deutschland ein weiteres Mal (wie zuvor im Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye 1919) akzeptiert.
Die Stabilisierung der Währung gelingt und die Inflationsperiode wird mit dem Umstieg auf den Schilling 1925 beendet. Allerdings leidet die Bevölkerung unter den harten Bedingungen sehr.

Wegen der mit den Anleihen verbundenen Sparpolitik wird auch die Kritik an Bundeskanzler Ignaz Seipel immer größer. Am 1. Juni 1924 wird auf den Kanzler ein Attentat verübt. Seipel wird schwer verletzt und tritt noch im selben Jahr zurück. (Zwischen 1926 und 1929 bekleidet er abermals das Amt des Bundeskanzlers.)

Mit der Lausanner Anleihe 1932 wurde Österreich zehn Jahre später ein weiterer Kredit (300 Millionen Schilling) gewährt, der dem Land in der Weltwirtschaftskrise hilft.

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