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Mehr als 1.000 Parteien

Wann Parteien registriert wurden © Forum Informationsfreiheit, Parteispenden.at Statistik zu Neuregistrierungen von Parteien in Österreich (1975-2017)

Parteien sind ein Grundpfeiler demokratischer Systeme, ein Gesetz dazu schafft verbindliche Regelungen und Vertrauen.

Das 1975 beschlossene Gesetz über die „Aufgaben, Finanzierung und Wahlwerbung politischer Parteien“ erklärt Existenz und Vielfalt von Parteien zu einem wesentlichen Bestandteil der Demokratie in Österreich. In den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Parteiengesetzes werden – neben den bereits im Parlament vertretenen Parteien – nur wenige neue gemeldet. Über die Jahre ist die Anzahl der Parteien jedoch stark angewachsen. 1990, im Jahr der 18. Nationalratswahl in Österreich, gibt es mit 63 Meldungen die bisher größte Zahl von Neuregistrierungen.

Heute gibt es unter den mehr als 1.000 im Parteienverzeichnis aufgelisteten Parteien auch viele, die nicht aktiv sind (sogenannte „Karteileichen“). Andere fallen durch kuriose Namen auf, wie die „Heinzelmännchen Partei“, die „IndianerInnenpartei mit Hausverstand Österreichs“ oder die „Österreichische Unruhestifterpartei“. Weiters sind im Verzeichnis Parteien zu finden, die sich lediglich für ein Einzelanliegen einsetzen (z.B. die „Partei der Hundefreunde Österreichs“ oder die „Die österreichische Autofahrerpartei“).

Gründe für die Inaktivität und Unbekanntheit der Großteil von den mehr als 1.000 Parteien ist, dass einige nie zu einer Wahl angetreten sind oder im Parlament vertreten waren. Damit eine Partei beispielsweise bei einer Nationalratswahl antreten kann, müssen ihre Angehörigen 2.600 Unterstützungserklärungen einsammeln oder die Partei von wenigstens drei Abgeordneten des Nationalrats für die Wahl vorgeschlagen werden. Des Weiteren muss eine Partei in Österreich die Vierprozenthürde erreichen, um im Parlament vertreten zu sein.

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