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Volljährigkeit mit 18 – Wählen mit 16

Wahlalter, Volljährigkeit und Jugendschutz sorgen für Diskussionen und führen zu mehreren Gesetzesänderungen

Im September 2010 wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet, dass Jugendliche unter 18 Jahren Solarien nicht mehr nutzen dürfen. Diese Entscheidung stützt sich auf Studien, die eine Gesundheitsgefährdung feststellen konnten.
Wählen ist hingegen schon seit 2007 ab 16 Jahren erlaubt. Österreich hat damit eine Vorreiterrolle.

Beim Jugendschutzgesetz sind die Bestimmungen in den Bundesländern verschieden. Alkohol- und Tabakkonsum sowie Ausgehzeiten sind mit unterschiedlichen Altersgrenzen geregelt. So gilt in der Steiermark für Kinder bis 14 Jahre die Ausgehzeit bis 21 Uhr, in Kärnten hingegen bis 23 Uhr (außer in Begleitung einer Aufsichtsperson). Für Jugendliche ab 16 gibt es seit 2017 bundesweit keine Einschränkungen der Ausgehzeiten.

1973 wurde das Alter der Volljährigkeit in Österreich von 21 auf 19 herabgesetzt, 2001 von 19 auf 18. In Deutschland kam es etwa zeitgleich (1975) zu einer Veränderung – allerdings wurde dort gleich die Volljährigkeit ab 18 Jahren beschlossen.

Das Erreichen der Volljährigkeit wird häufig mit einer öffentlichen Zeremonie begangen : In vielen österreichischen Gemeinden werden Jungbürgerfeiern organisiert, bei denen jungen Bürgerinnen und Bürger ein Buch (z.B. zur Geschichte und Kultur) oder ein Brief überreicht wird. Oft sind die Feiern mit einer Einladung zu einem Theaterstück, Konzert, Kinofilm oder Ähnlichem verbunden.

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