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Kinderrechte und Volkszählung

2011 wird das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschlossen. Wie viele Kinder in Österreich leben, zeigt die Volkszählung im selben Jahr.

1992 tritt in Österreich die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) in Kraft. Damit werden Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren „persönliche, wirtschaftliche und kulturelle Rechte“ garantiert.
Der Nationalrat beschließt 2011 die Aufwertung des „einfachen Gesetzes“ zum Verfassungsgesetz. Mit dem „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder“ werden Teile der „Konvention über die Rechte des Kindes“ in die Verfassung übernommen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen gesetzlich besser abgesichert.

Für die Anliegen und Rechte von Kindern und Jugendlichen setzt sich deren gesetzliche Interessenvertretung, die BJV,  ein. Sie ist auch Mitglied im Netzwerk Kinderrechte.
Kinder- und Jugendanwaltschaften unterstützen Kinder und Jugendliche anonym und kostenlos bei Konflikten und schwierigen Angelegenheiten. Auch die Volksanwaltschaft beschäftigt sich mit Kinderrechten und konzentriert sich 2017 auf das Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt“.

Apropos Kinder: Wie viele leben überhaupt in Österreich? 2011 wird eine Volkszählung vorgenommen. Am Stichtag 31. Oktober 2011 leben in Österreich 8.401.940 Männer und Frauen. Rund 1,2 Millionen Menschen davon sind nicht älter als 14 Jahre (598.775 Mädchen und 628.915 Buben). Das Durchschnittsalter beträgt 41,8 Jahre (43,2 Jahre am 1.1.2023).
Seither hat sich die Gesamtbevölkerungszahl deutlich erhöht. Österreich hat 2022 die 9-Millionen-Grenze überschritten.

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