Landesregierung

Die Mitglieder der Landesregierung werden von den Abgeordneten des Landtags gewählt. Zu den Landesregierungen gehören jeweils Landeshauptmann oder Landeshauptfrau, deren StellvertreterInnen und die Landesrätinnen und Landesräte. In Wien ist der Stadtsenat zugleich die Landesregierung.
Die Landesregierung ist die Exekutive auf Landesebene, sie erfüllt dort eine ähnliche Funktion wie die Bundesregierung auf Bundesebene. Die LandesrätInnen sind jeweils für einen oder mehrere Aufgabenbereiche zuständig. So ist z.B. der Landesrat für Umwelt mit den entsprechenden Aufgaben des Umweltschutzes befasst, die Landesrätin für Gesundheit und Soziales mit allen Fragen der Gesundheits- und Sozialpolitik.

In jedem Bundesland gibt es eine eigene Regierung.
Sie heißt Landesregierung.
Sie ist die oberste Stelle in jedem Bundesland.
Dort regieren der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau.
Mit ihnen regieren die Landesräte und die Landesrätinnen.
In jeder Hauptstadt von einem Bundesland gibt es dafür eine eigene Behörde.
Das ist das Amt der Landesregierung.
__________________________________________
Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums