Ausschuss

Die Abgeordneten in Parlamenten haben viele Aufgaben zu erfüllen. Daher ist es nicht möglich, dass alle gleichzeitig bei allen Themen mitreden. Um dennoch Entscheidungen treffen zu können, werden Ausschüsse gebildet. Dort werden Themen so aufbereitet, dass sie dann im Nationalrat beschlossen werden können.
Im österreichischen Nationalrat gibt es mehr als 30 solcher Ausschüsse. In ihnen sitzen Abgeordnete der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien. Dabei arbeitet ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete nicht nur in einem, sondern in mehreren Ausschüssen mit. Jeder Ausschuss hat einen Obmann oder eine Obfrau, deren StellvertreterInnen und SchriftführerInnen. Im Gegensatz zu Nationalratssitzungen sind die Ausschusssitzungen nicht öffentlich – nur in ganz wenigen Ausnahmefällen kann man diese Sitzungen besuchen.
Wird z.B. ein Gesetz behandelt, das die Landesverteidigung betrifft, so wird dieses im Landesverteidigungsausschuss entsprechend vorbereitet. Der Ausschuss für Menschenrechtsfragen behandelt Themen, die die Menschenrechte in Österreich betreffen.
Wenn der Verdacht vorliegt, dass politische Macht missbraucht wurde, kann das Parlament einen Untersuchungsausschuss einberufen. In diesem Ausschuss werden dann die entsprechenden Vorwürfe untersucht.

Das bedeutet, dass ein paar Abgeordneten über Vorschläge von Gesetzen beraten.
Das sind Abgeordnete, die sich mit einem bestimmten Thema besonders gut auskennen.
Nach dem Ausschuss werden die Gesetze im Parlament beschlossen.

In einem Ausschuss können auch Fachleute dabei sein.
Es gibt zum Beispiel einen Familien-Ausschuss und einen Unterrichts-Ausschuss.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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