Organ

Der Begriff Organ stammt vom lateinischen organum (und das wiederum vom griechischen organon) und bedeutet ursprünglich Werkzeug oder Instrument. Unter Organ versteht man einen Teil eines größeren Ganzen. Dieser Teil hat bestimmte Aufgaben zu übernehmen und trägt damit zum Funktionieren des Ganzen bei. Im menschlichen Körper gibt es eine Menge Organe – von der Lunge über die Nieren bis zur Milz. In der Publizistik gibt es ebenso Organe – dies sind die „Sprachrohre“ bestimmter Gruppen (z.B. SchülerInnenzeitungen), damit werden Meldungen weiterverbreitet.
Staatsorgane sind all jene Behörden, die der Staat zur Erfüllung bestimmter Aufgaben braucht. Das Parlament ist jenes Organ, das Gesetze beschließt, die Landesregierung ist das oberste Organ eines Bundeslandes, und Angehörige der Polizei können Organmandate verteilen, d.h. jemandem eine Geldstrafe auferlegen, wenn er/sie z.B. eine Geschwindigkeitsübertretung begangen hat.

Eine Person oder Gruppe hat die Aufgabe, nach genauen Vorschriften und Gesetzen zu handeln.
So eine Gruppe nennt man Organ.
Ein Organ arbeitet für den Bund, ein Bundes-Land oder eine Gemeinde.
Zum Beispiel ist die Volksanwaltschaft ein Organ vom Parlament.
Dieses Organ ist für Menschen, die glauben, dass man sie ungerecht behandelt.
Die Menschen können Briefe an die Volksanwaltschaft schreiben.
Der Volksanwalt oder die Volksanwältin liest sich die Briefe gut durch.
Er oder sie gibt den Leuten Ratschläge, was sie tun können.
Dann schickt er oder sie die Vorschläge für Verbesserungen an das Parlament.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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