Legislative

Als Legislative bezeichnet man die gesetzgebende Gewalt (Gewaltenteilung). Die Legislative ist in Österreich das Parlament, also Nationalrat und Bundesrat. Alle Bundesgesetze werden von den Abgeordneten des Parlaments beschlossen.
Daneben gibt es aber auch eine Legislative auf Landesebene – hier ist es der Landtag des Bundeslandes. Die Abgeordneten des Landtages können Landesgesetze beschließen.

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Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums