Landesrat/Landesrätin

Als Landesrat oder Landesrätin bezeichnet man ein Mitglied einer Landesregierung. Die Landesrätinnen/Landesräte sind innerhalb der Landesregierung für einen bestimmten Bereich zuständig – so gibt es Landesrätinnen/Landesräte für Soziales, solche für Unterricht, andere für Umweltschutz, für Verkehrspolitik, Landwirtschaft oder für Kultur und Sport. Wie viele Landesräte/Landesrätinnen es in einem Bundesland gibt, hängt vom Landtag ab. Sie werden oft auch als ReferentInnen bezeichnet (z.B. FinanzreferentIn oder SozialreferentIn).


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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