Landtag

Der Landtag ist das Landesparlament, in das die Abgeordneten von ihren Parteien je nach Mandatsstärke entsandt werden (Mandat). Dies ergibt sich aus dem Ergebnis der Landtagswahl. Landtagswahlen finden in Oberösterreich alle sechs Jahre, in den anderen Bundesländern alle fünf Jahre statt. Die Mandate – je nach Bundesland zwischen 36 und 100 – werden nach gewonnenen Stimmen auf die einzelnen politischen Parteien verteilt. So bekommt eine Partei mit 40 % der Stimmen etwa 40 % der zu vergebenden Mandate.
Der Landtag ist das gesetzgebende Organ (die Legislative) des jeweiligen Bundeslandes und beschließt somit alle Landesgesetze. Der Landtag bestimmt nicht nur den/die Landeshauptmann/Landeshauptfrau und die Landesregierung; je nach Stärkeverhältnissen werden auch andere öffentliche Einrichtungen (etwa die Bildungsdirektionen) besetzt.

Das ist eine Versammlung.
Dort treffen sich die Abgeordneten von einem Bundesland.
Sie beschließen Gesetze, die für das Bundesland gelten.
In jedem Bundesland gibt es einen eigenen Landtag.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums