Rat der Europäischen Union

Als Rat bezeichnet man das Treffen der in den EU-Mitgliedsländern jeweils zuständigen Minister und Ministerinnen. Mit dem EU-Parlament hat der Rat eine wichtige Aufgabe bei der Gesetzgebung und beim EU-Budget.
Seit Inkrafttreten des Reformvertrags von Lissabon im Dezember 2009 gibt es den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union als eigene Organe der EU (die anderen sind: Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof und Europäische Zentralbank).
Der Rat tagt in zehn unterschiedlichen Formationen; von der Formation „Auswärtige Angelegenheiten“ über „Allgemeine Angelegenheiten“ bis zu „Landwirtschaft und Fischerei“, „Bildung, Jugend und Kultur“.
Jeweils ein EU-Mitgliedsland führt den Vorsitz im Rat (immer für den Zeitraum von sechs Monaten).
www.consilium.europa.eu

Logo der belgischen en EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2024
Logo der belgischen en EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2024
Vorsitz im Rat bis 2030

2024
1. Halbjahr: Belgien
2. Halbjahr: Ungarn
2025
1. Halbjahr: Polen
2. Halbjahr: Dänemark
2026
1. Halbjahr: Zypern
2. Halbjahr: Irland
2027
1. Halbjahr: Litauen
2. Halbjahr: Griechenland
2028
1. Halbjahr: Italien
2. Halbjahr: Lettland
2029
1. Halbjahr: Luxemburg
2. Halbjahr: Niederlande
2030
1. Halbjahr: Slowakei
2. Halbjahr: Malta


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums