Verfassungsgerichtshof, VfGH

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kontrolliert die Einhaltung der Verfassung. Vom VfGH werden Gesetze und Verordnungen (das sind Rechtsvorschriften, die von Verwaltungsbehörden auf Grund bestehender Gesetze erlassen werden) überprüft. Diese müssen der Verfassung entsprechen, sonst werden Änderungen verlangt.
Der VfGH besteht aus 14 VerfassungsrichterInnen – eine Person aus diesem Gremium ist Präsident bzw. Präsidentin, eine andere Person Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin. Weiters gibt es sechs Ersatzmitglieder (diese übernehmen die Funktion eines Mitglieds, wenn z.B. jemand krank ist).
Ernannt werden die Mitglieder des VfGH von der Bundesregierung, dem Nationalrat und dem Bundesrat – sie handeln aber völlig unabhängig von politischen Parteien. Mit 70 Jahren müssen sie aus Altersgründen aus ihrem Amt ausscheiden, vorher kann nur der VfGH selbst Mitglieder absetzen.
www.vfgh.gv.at

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (Erklärfilm 02:09)
Der Sitz des Verfassungsgerichtshof

Seit August 2012 ist der Verfassungsgerichtshof im Gebäudekomplex Renngasse/Freyung/Tiefer Graben im ersten Wiener Gemeindebezirk untergebracht. Die Adresse lautet Freyung 8, der Eingang befindet sich allerdings in der Renngasse 2. Betritt man den Sitz des Verfassungsgerichtshofes, führt ein stilvoller Aufgang zum denkmalgeschützten Bereich des 1. Stocks. Dort befindet sich u.a. der Saal, in dem die öffentlichen mündlichen Verhandlungen abgehalten werden. Diese kann man mitverfolgen, sofern genug Platz ist und keine Sicherheitsbedenken dagegen sprechen.
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© Sigrid Steininger


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums