Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft hat die Aufgabe, vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen. Sie ist damit ein Kontrollinstrument. Wer meint, durch Behörden mangelhaft oder ungerecht behandelt worden zu sein, kann sich an die Volksanwaltschaft wenden. Sie kümmert sich auch um Petitionen und Bürgerinitiativen, die an den Nationalrat gerichtet werden. Auf Bundesebene gibt es drei Volksanwälte bzw. -anwältinnen. Diese werden von den Abgeordneten des Nationalrates gewählt und sind meist Mitglieder der drei mandatsstärksten Parteien des Nationalrates. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. In Vorarlberg und Tirol gibt es eigene Landesvolksanwälte bzw. -anwältinnen.
Die Volksanwältinnen und Volksanwälte halten regelmäßig Sprechstunden für die BürgerInnen in den Bundesländern ab, damit diese ihre Beschwerden direkt vortragen können.
www.volksanwaltschaft.at

Menschenrechtsbeirat
Der Menschenrechtsbeirat berät die Volksanwaltschaft bei der Verwirklichung der Menschenrechte in Österreich. Es gibt Orte, an denen besonders genau kontrolliert werden muss, dass die Menschenrechte eingehalten werden, z.B. in Gefängnissen oder Heimen. Und es gibt Situationen, in denen die Menschenrechte manchmal nicht beachtet werden, wie z.B. bei Abschiebungen und Razzien, Demonstrationen oder Großveranstaltungen. Genau dafür gibt der Beirat Empfehlungen. Die Mitglieder kommen aus Ministerien, Landesregierungen sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie z.B. Amnesty International, Caritas Österreich oder ZARA.
www.menschenrechtsbeirat.at


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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