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„Vergessene“ Opfer

Religion, Herkunft, die politische Meinung, die sexuelle Orientierung, das soziale Umfeld, eine abweichende Weltanschauung – das alles konnten Gründe für eine Verfolgung durch die NS-Diktatur sein. Manche verfolgte Gruppen kann man als vergessene Opfer bezeichnen, da ihr leidvolles Schicksal in der Vergangenheitsbetrachtung wenig oder gar keine Aufmerksamkeit erhielt. Dazu zählen Roma und Sinti, Homosexuelle, Zwangssterilisierte, Menschen, die als „asozial“ angesehen wurden, sogenannte „U-Boote“ (untergetauchte und versteckte Menschen), Vertriebene, Opfer der Euthanasie sowie Kinder und Jugendliche in NS-Erziehungsheimen.

Die unzureichende Berücksichtigung hat verschiedene Ausdrucksformen. Es kann mangelndes öffentliches Gedenken oder fehlende wissenschaftliche Auseinandersetzung sein. Auch durch den Staat wurden diese vergessenen Opfer teilweise erst spät als Opfer anerkannt und entschädigt.
Ein Beispiel sind die Zeugen Jehovas: Sie leisteten Widerstand, indem sie „aus Glaubensgründen den Wehrdienst ebenso wie Arbeiten in der Rüstungsproduktion verweigerten“ und wurden vom NS-Regime ausgegrenzt, verfolgt, verschleppt, eingesperrt, zur Arbeit gezwungen, ermordet. Erst der 1995 gegründete Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ermöglichte ihnen den Anspruch auf eine Entschädigung.

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