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Humanitärer Fortschritt und wirtschaftlicher Wiederaufbau

Nach dem Zweiten Weltkrieg werden die Menschenrechte international verankert. Daneben ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ein wichtiges Anliegen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) wird am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. Die Deklaration ist eine Empfehlung, aber nicht einklagbar. Zwei Jahre später legt die UN den 10. Dezember als Internationalen Tag der Menschenrechte (Human Rights Day) fest.
1950 verabschiedet der Europarat die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). In Österreich tritt die Konvention 1958 in Kraft. Vermutete Rechtsverletzungen können beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt werden.

Neben ihren Grund- und Menschenrechten ist der Bevölkerung aber auch der wirtschaftliche Wiederaufbau wichtig. Ein Faktor für die Verbesserung der Wirtschaftslage ist  die finanzielle Unterstützung durch den Marshallplan (1948-1953). Die 1948 gegründete Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC, später OECD) soll zu einer erfolgreichen Umsetzung des Aufbauprogramms beitragen. Österreich ist eines der Gründungsmitglieder dieser Organisation.
Weiters werden Österreich 1948 mit dem Beitritt zum Internationalen Währungsfonds sowie zur Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank) verstärkte Möglichkeiten für den Welthandel eröffnet.

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