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Verfolgte der NS-Militärjustiz

Anerkennung der Desertion als Widerstandsform durch das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz und Gedenken durch Mahnmäler.

Deserteure sind Soldaten, die den Militär- und Kriegsdienst aus verschiedenen Gründen ablehnen. Während der Zeit des Nationalsozialismus bedeutet Desertion für viele den Tod, unabhängig davon, ob der Kriegsdienst aus Ablehnung der NS-Diktatur oder aus anderen individuellen Gründen verweigert wird. Mehr als 30.000 Todesurteile verhängen NS-Gerichte, die Militärjustiz vor allem gegen Deserteure. Auch Menschen, die den Kriegsdienstverweigerern helfen, werden hart bestraft oder zum Tode verurteilt.
2009 beschließt der Nationalrat das Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz, welches die Urteile gegen die Betroffenen aufhebt und die Desertion als Zeichen des Widerstands anerkennt.

Als sichtbares Zeichen für die Anerkennung der Desertion als Widerstandsform und zum Gedenken für die Verfolgten der NS-Militärjustiz wird am 24. Oktober 2014 ein Denkmal am Ballhausplatz in Wien enthüllt. Die Bedeutung dieses Mahnmals wird durch den Ort verstärkt: Am unmittelbar zum Heldenplatz angrenzenden Ballhausplatz befinden sich das Bundeskanzleramt und die Präsidentschaftskanzlei.
Auch in anderen Bundesländern gibt es Mahnmäler, die an das Schicksal der Betroffenen erinnern: In Kärnten gedenkt der Verein „Erinnern-Villach“ im Stadtzentrum mit einem Denkmal der Namen an Menschen, die im Nationalsozialismus ermordet wurden – darunter auch Wehrmachtsdeserteure und ihre HelferInnen. Das Widerstandsmahnmal am Sparkassenplatz in Bregenz erinnert mit 100 Namen u.a. an WiderstandskämpferInnen und Deserteure in Vorarlberg.

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