Betriebsrat

Der Betriebsrat oder die Betriebsrätin ist eine Person, die in einem Betrieb die Interessen der ArbeitnehmerInnen den ArbeitgeberInnen gegenüber wahrnimmt. Als Betriebsrat bezeichnet man ebenso die gesamte Gruppe von BetriebsrätInnen in einem Unternehmen.
Sie werden von den ArbeitnehmerInnen eines Betriebes gewählt. Ist ein Unternehmen entsprechend groß, so muss auf Verlangen der ArbeitnehmerInnen ein Betriebsrat eingesetzt werden. Ab einer Betriebsgröße von mehr als 150 Beschäftigten muss ein Betriebsrat oder eine Betriebsrätin freigestellt werden, d.h., diese Person verrichtet nicht mehr die übliche Arbeit in diesem Unternehmen, sondern kann als Betriebsrat/Betriebsrätin ausschließlich die Interessen der ArbeitnehmerInnen wahrnehmen.