Fristenregelung

Mit 1. Jänner 1975 trat in Österreich die Fristenregelung in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft oder bei wichtigen medizinischen Gründen bzw. bei Schwangeren, die zu Beginn der Schwangerschaft das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, straffrei gestellt.
Fristenregelung war damals und ist bis heute ein sehr emotional besetztes Thema mit sehr unterschiedlichen Sichtweisen: GegnerInnen der Fristenregelung sprechen von der Tötung Ungeborener (oder vom Mord an Ungeborenen). BefürworterInnen betonen das Recht von Frauen, selbst entscheiden zu können, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen möchten oder nicht. Überdies vertreten die BefürworterInnen die Meinung, dass mit der Straffreiheit auch falsch und illegal durchgeführte Schwangerschaftsunterbrechungen verhindert werden, durch die weltweit jährlich zehntausende Frauen sterben.