Europäische Union, EU

Die EU ist ein Zusammenschluss verschiedener Länder (derzeit sind es 27 Länder; der letzte Beitritt erfolgte 2013 durch Kroatien; am 1. Februar 2020 trat Großbritannien aus der EU aus; EU-Erweiterung). Viele Maßnahmen werden von allen Ländern gemeinsam beschlossen und umgesetzt, andere Entscheidungen bleiben bei den einzelnen Ländern. Was nun gemeinsam und was jeweils von den einzelnen Mitgliedsländern eigenständig entschieden wird, ist Gegenstand von Verhandlungen. So wird verhandelt, ob es eine EU-weit einheitliche Asylpolitik geben soll, wie die Polizei besser mit KollegInnen in anderen Ländern zusammenarbeiten kann oder wie der Transitverkehr europaweit geregelt wird.
Ausgangsbasis für die EU war die Überlegung, dass Zusammenarbeit besser ist, als gegeneinander zu arbeiten. Deshalb entschlossen sich die sechs Gründungsmitglieder, drei Institutionen zu bilden. Diese waren die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Man wollte wirtschaftlich und politisch besser zusammenarbeiten und damit verhindern, dass nach den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts wieder ein Krieg in Europa kommen könnte. In den Ländern der EU hat es seit damals keine Kriege mehr gegeben, und auch wirtschaftlich haben die Mitgliedstaaten mehrheitlich vom Beitritt profitiert.
Als Gründungsdatum gelten die Römischen Verträge, die 1957 abgeschlossen wurden (2022 feierte die EU also ihren 65. Geburtstag).
Der Name EU gilt seit dem Vertrag von Maastricht 1992/1993 (man findet immer wieder unterschiedliche Daten; sowohl 1992 als auch 1993 stimmt: Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag in Maastricht unterzeichnet, am 1. November 1993 trat er in Kraft), vorher hieß der Zusammenschluss EG – Europäische Gemeinschaft.
Derzeit leben rund 450 Millionen Menschen in der EU. Österreich ist seit dem 1. Jänner 1995 Mitglied.
Grundlegend für die EU sind die vier Freiheiten: Freiheit des Dienstleistungs-, Waren-, Kapital- und Personenverkehrs. EU-BürgerInnen haben so z.B. die Möglichkeit, jederzeit in einem anderen EU-Land zu leben oder Waren ohne Verzollung von einem EU-Land in ein anderes zu bringen. Zwischen den meisten EU-Ländern gibt es keine Grenzkontrollen mehr. Dass in der EU seit mehr als 50 Jahren Friede herrscht, ist einer von vielen Vorteilen. Dass in der EU nicht mehr jedes Land alles allein entscheiden kann, kann für manche Länder und Regionen auch Nachteile bringen.
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 gibt es sieben Organe der EU: Rat der Europäischen Union, Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Europäische Zentralbank, Europäischer Rechnungshof und Europäischer Gerichtshof; daneben gibt es den Ausschuss der Regionen, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Ombudsmann und den Europäischen Datenschutzbeauftragten. In all diesen Institutionen sitzen auch VertreterInnen aus Österreich.
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