Gleichberechtigung

Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen die gleichen Rechte besitzen. In unserer Verfassung ist die Gleichberechtigung festgeschrieben. Gleichberechtigung heißt z.B., dass Volksgruppen das Recht haben, ihre Elternsprache bei Ämtern und bei Gericht zu verwenden, Schulen ihrer Sprache zu besuchen und auch, dass die Ortsbezeichnungen in ihrer Sprache angegeben sind.
In manchen Bereichen gibt es für Frauen nach wie vor wenig Gleichberechtigung. Sie bekommen für gleiche Arbeit oft geringere Löhne als Männer und verrichten nach wie vor einen Großteil der Hausarbeit bzw. Kindererziehung.
In Österreich leben viele Menschen, die zwar hier geboren wurden, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Sie haben weniger Rechte als Österreicher und Österreicherinnen.