Bundespräsident/Bundespräsidentin

Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich, d.h., er oder sie steht an der Spitze des Landes. BundespräsidentInnen werden alle sechs Jahre direkt gewählt, eine Person kann nur einmal wiedergewählt werden. BundespräsidentInnen dürfen also höchstens zwölf Jahre im Amt sein. Wenn BundespräsidentInnen während der Amtszeit sterben, gibt es neue Bundespräsidentschaftswahlen.
BundespräsidentInnen empfangen ausländische Staatsoberhäupter (andere PräsidentInnen, KönigInnen), sie sind OberbefehlshaberInnen des Bundesheeres und können die Bundesregierung einsetzen oder entlassen. Allerdings üben sie den sogenannten Rollenverzicht aus, d.h., sie ernennen nicht von sich aus eine Bundesregierung, sondern beauftragen den Obmann bzw. die Obfrau jener Partei, die bei den Nationalratswahlen die meisten Mandate bekommen hat, mit der Regierungsbildung. Wenn diese Regierung dann die Unterstützung der Mehrheit der Abgeordneten des Nationalrates hat, wird sie vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin in einem feierlichen Akt angelobt (Angelobung) und ist damit im Amt.
Renner, Körner, Schärf, Jonas und Klestil starben während ihrer Amtszeit (Klestil nur zwei Tage vor Ende seiner Amtszeit); Kirchschläger und Fischer waren zwei volle Amtsperioden Bundespräsident, Waldheim verzichtete 1992 auf eine Wiederkandidatur.
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