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Bundesverfassung, die zweite

Die Hauptaufgaben einer Verfassung ist die Festlegung von Rahmenbedingungen für den „Aufbau des Staates“ und für das „Handeln staatlicher Institutionen“ sowie die Sicherung der Bürger- und Grundrechte.

1920 tritt das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auf Grundlage eines Entwurfs des Rechtswissenschaftlers Hans Kelsen in Kraft. Eine (nach 1925 zweite) Bundes-Verfassungsnovelle wird 1929 beschlossen. Sie verändert die Republik Österreich durch die Stärkung der Rechte des Staatsoberhaupts sowie der Bundesregierung.

Diese Verfassung wird 1945, nach Austrofaschismus (Maiverfassung 1934: Einführung des Ständestaats durch die Proklamation einer neuen autoritären Verfassung) und NS-Zeit, wieder in Kraft gesetzt und gilt bis heute. Sie wird laufend ergänzt – beispielsweise um die Kinderrechte auf dieser höchsten Rechtsebene zu verankern.

Verfassungsveränderungen in Österreich benötigen eine Zweidrittelmehrheit der Nationalratsabgeordneten: Mindestens die Hälfte der Abgeordneten muss bei der Abstimmung anwesend sein und zwei Drittel davon müssen die Verfassungsänderung beschließen. Bei Veränderung der Grundprinzipien der Verfassung muss durch eine Volksabstimmung die Bevölkerung miteinbezogen werden. Bis jetzt war dies nur einmal der Fall: 1994 wird über den EU-Beitritt eine Volksabstimmung durchgeführt.

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