[zum Inhalt springen]
Twitter Logo

Das Volk begehrt

Volksbegehren sind eine Form der Gesetzesinitiative und ein Instrument der direkten Demokratie.

Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Volksbegehren und Bürgerinitiativen ermöglichen der Bevölkerung, sich außerhalb von Wahlen an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Eine Ausweitung der direkten Demokratie, beispielsweise nach dem Vorbild der Schweiz, sowie die Vor- und Nachteile davon werden immer wieder diskutiert.

In der Zweiten Republik gab es bisher eine Volksbefragung und zwei Volksabstimmungen. Volksbegehren werden hingegen fast 40-mal durchgeführt.
1997 gibt es vier: das Gentechnik-Volksbegehren, das Frauen-Volksbegehren sowie die Volksbegehren „Schilling-Volksabstimmung“ und „Atomfreies Österreich“. Schon bei der Zwentendorf-Volkabstimmung 1978 sowie den zwei Volksbegehren für und gegen Zwentendorf von 1980 (Pro- und Anti-Zwentendorf-Volksbegehren) ging es um die Kernkraft. Das Volksbegehren „Veto gegen Temelin“ 2002, ein weiteres „Atomfreies Österreich“-Volksbegehren 2003 und das Volksbegehren „RAUS aus EURATOM“ 2011 unterstreichen die Bedeutung der Frage nach der Atomkraft für die Bevölkerung: Bei keinem Thema wurden bisher in Österreich so oft die Instrumente der direkten Demokratie angewendet.

Wenn mehr als 100.000 Menschen ein Volksbegehren unterzeichnen, muss dessen Inhalt im Nationalrat behandelt, aber nicht zwingend als Gesetz umgesetzt werden.
Das Gentechnik-Volksbegehren wird beispielsweise von über 1,2 Millionen Menschen unterzeichnet. Im April 1998 beschäftigte sich der Nationalrat mit den Inhalten. Die Forderung nach einem gentechnikfreien Österreich wird nach Einschätzung der Umwelt-NGO „Greenpeace“ teilweise umgesetzt.

Zurück Zurück