Republik Österreich

Österreich ist eine Republik. Dieses Prinzip ist in der Bundesverfassung festgelegt. In Österreich gab es die Erste Republik und es gibt die Zweite Republik.
Als Erste Republik wird der Zeitraum von 1918–1934 bzw. 1938 bezeichnet. Nach dem Ende der Monarchie und dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde am 12. November 1918 die Republik ausgerufen. Damals hieß es noch Republik Deutschösterreich, dieser Name wurde nach den Friedensverträgen von St. Germain in Republik Österreich geändert.
Am 1. Mai 1934 wurde vom damaligen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß der Christlich deutsche Bundesstaat Österreich auf berufsständischer Grundlage ausgerufen. Es begann der „Ständestaat“ (Austrofaschismus). Dieser Tag wird manchmal als Ende der Ersten Republik bezeichnet, manchmal werden aber auch die Folgejahre bis zum „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland 1938 zur Ersten Republik gezählt.
Als Zweite Republik bezeichnet man die Republik Österreich seit der Befreiung vom Nationalsozialismus und der neuerlichen Ausrufung der Republik am 27. April 1945. Die ersten freien Wahlen der Zweiten Republik fanden am 25. November 1945 statt. Bis 1955 wurden sie noch von den Alliierten (Alliierter Rat) kontrolliert. Die volle Souveränität des Staates wurde mit dem Staatsvertrag von 1955 erreicht.
Anders als in der Ersten Republik wollten ÖVP und SPÖ in der Zweiten Republik zusammenarbeiten. Oft gab es in Österreich deshalb eine große Koalition (Bundesregierung).
Auch in den Zeiten der Alleinregierungen (1966–1983) arbeiteten beide Parteien im Rahmen der Sozialpartnerschaft eng zusammen.