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Scheidungen in Österreich

2007 ist mit über 20.500 Ehescheidungen eines der scheidungsreichsten Jahre in Österreich.

Ehescheidungen haben viele Facetten und betreffen mehrere Politikbereiche. Familienpolitik und Sozialpolitik sind zentrale Felder. Auch die Wohnungspolitik ist betroffen.
Nach einer Scheidung sind u.a. die Obsorge von Kindern, Unterhaltsansprüche sowie die Aufteilung von Vermögen und Wohnraum zu regeln. 2001 und 2007 sind mit jeweils über 20.500 Ehescheidungen bisher die Jahre mit den meisten Scheidungen in Österreich.
Danach gehen die Zahlen zurück: 2012 gibt es rund 17.000 und 2022 etwas mehr als 14.000 Ehescheidungen bzw. Auflösungen von eingetragener PartnerInnenschaften.
Die wenigsten Scheidungen während der Zweiten Republik gibt es 1960 (rund 8.000). Damals ist auch die rechtliche Lage anders: Nach einer Ehescheidung wird das während der Ehe erworbene Vermögen nicht zwischen Mann und Frau aufgeteilt (dieses Vermögen wird damals als ausschließlich vom Ehemann stammend angesehen).  Außerdem können Ehen unter bestimmten Umständen nicht gegen den Widerstand des Ehepartners aufgehoben werden. Erst durch gesetzliche Veränderungen im Rahmen der Familienrechtsreform ab Beginn der 1970er-Jahre wird die rechtliche Grundlage erneuert.

Weitere Statistiken zum Thema „Ehescheidungen“ werden auf Grafiken (s. Abbildung) und Tabellen der Bundesanstalt Statistik Österreich dargestellt.

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Gesetz Kinder
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