Beamter/Beamtin

Als Beamte bezeichnet man in der öffentlichen Verwaltung angestellte Personen (z.B. Menschen, die in Ministerien arbeiten, im Amt einer Landesregierung oder bei Gemeinden). In Österreich gab es 2022 rund 156.000 Beamte und Beamtinnen.
Lange Zeit waren sie pragmatisiert, d.h., sie konnten nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz wurde in den meisten Bereichen mittlerweile aufgehoben, in sehr wenigen Bereichen gibt es nach wie vor Pragmatisierungen.

Beamte und Beamtinnen arbeiten für den Staat.
Sie erledigen Aufgaben, damit im österreichischen Staat alles gut funktioniert.
Zum Beispiel Polizisten und Polizistinnen sind Beamte.
Abgeordnete sind keine Beamten oder Beamtinnen.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums