Exekutive

In einem Staat sind verschiedene Aufgaben auf unterschiedliche Institutionen aufgeteilt (Gewaltenteilung). Eine dieser Gewalten ist die Exekutive, deren Aufgabe es ist, die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) auszuführen und umzusetzen. Diese Rolle kommt in demokratischen politischen Systemen wie Österreich der Regierung (Bundesregierung) zu.
Zur Exekutive gehört aber nicht nur die Regierung, sondern der gesamte Bereich der Verwaltung. Auch die Landesregierungen, die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen mit den Gemeindevorständen, die Beamten und Beamtinnen sind Teil der Exekutive.
In der Alltagssprache wird Exekutive oft mit Polizei gleichgesetzt, die Polizei ist aber nur ein Teil der Exekutive.

Das sind Stellen und Einrichtungen vom Staat.
Sie sorgen dafür, dass alle die Gesetze durchführen und einhalten.
Zum Beispiel gehört die Polizei zur Exekutive.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums