Grundrechte
Grundrechte sind Rechte von Einzelpersonen. Man unterscheidet zwischen politischen bzw. bürgerlichen (liberalen) Grundrechten und sozialen Grundrechten.
Politische/bürgerliche Grundrechte sind in der Verfassung verankert. Dazu gehört z.B. das Wahlrecht oder das Recht auf Meinungs-, Presse- oder Religionsfreiheit. Zu den sozialen Grundrechten gehört z.B. das Recht auf Arbeit, Wohnung, Nahrung, freie Berufswahl oder auf soziale Sicherheit. Auch das Recht auf Eigentum oder das Recht auf Bildung sind Grundrechte.
www.grundrechte.at
Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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