Sozialstaat

Als Sozialstaat bezeichnet man einen Staat, der dafür sorgt, dass die soziale Versorgung der Menschen gesichert ist. Das Ausmaß dieser sozialen Sicherung kann von Staat zu Staat sehr unterschiedlich sein.
Zu den Zielen eines Sozialstaates zählt, Armut und Not zu verhindern. Menschen, die in Not geraten, wird geholfen. Es wird auch versucht, soziale Gerechtigkeit zu fördern und so den Wohlstand aller zu vergrößern. Wer krank wird, kann Krankenversorgung in Anspruch nehmen, und für pflegebedürftige Menschen gibt es das Pflegegeld.
Die umfassende Verwirklichung all dieser Sozialleistungen kostet sehr viel Geld. Deshalb wird immer wieder diskutiert, wo man besser helfen könnte und wo man eventuell Einschränkungen machen muss.

In einem Sozial-Staat soll es allen gut gehen.
Ein Sozialstaat versucht soziale Gerechtigkeit herzustellen.
Der Staat versucht die Interessen von allen möglichst gut zu befriedigen.
Es sollen alle möglichst zufrieden sein: die Menschen die viel besitzen und die die wenig besitzen.
Die Menschen, die krank sind und die gesund sind.
Die Menschen die eine Arbeit haben und die Menschen, die keine Arbeit haben.
Familien mit Kindern und Menschen ohne Kinder.
Der Staat gibt Unterstützung in schwierigen Situationen.
Das kann sein bei Armut, bei Arbeitslosigkeit, bei Krankheit, im Alter und so weiter.
Diese Hilfe nennt man Sozial-Leistung.
Mit Hilfe der Sozialleistungen sollen die Menschen mit schwierigen Situationen besser fertig werden.
Es gibt zum Beispiel Familien-Beihilfen, Arbeitslosen-Geld, Pensionen und viele andere Sozial-Leistungen.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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