Anklage

Wird jemand verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, so kann gegen diese Person Anklage erhoben werden. Vorher wird aber von der Staatsanwaltschaft genau geprüft, ob der Verdacht gegen diese Person wirklich so schwerwiegend ist, dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden soll. Wenn Anklage erhoben wird, kommt es in weiterer Folge zu einer Gerichtsverhandlung.