Staatsanwaltschaft

Eine Staatsanwaltschaft ist eine Behörde, die vom Gericht unabhängig ist und die Aufgabe hat, als öffentliche Anklägerin aufzutreten. Alle ihr bekannten Straftaten (z.B. Verbrechen) muss die Staatsanwaltschaft verfolgen. In der Staatsanwaltschaft arbeiten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Manche Verfahren werden geprüft und wieder eingestellt (weil sich der ursprüngliche Verdacht nicht erhärtet hat), andere führen zu Anklagen und zu Verhandlungen bei Gerichten.
Staatsanwälte/Staatsanwältinnen sind auch für die Strafvollstreckung (Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils) zuständig. Im Gegensatz zu Richtern/Richterinnen sind sie weisungsgebunden, d.h., sie unterliegen der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte.