Grundwehrdienst
In Österreich besteht Wehrpflicht. Das bedeutet, dass alle männlichen Jugendlichen nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine bestimmte Zeit Dienst beim Österreichischen Bundesheer leisten müssen. Der Grundwehrdienst wird auch als Präsenzdienst bezeichnet.
Personen, die dies aus Gewissensgründen nicht machen möchten, können als Ersatz den Zivildienst leisten. Sie werden v.a. bei sozialen, der Gemeinnützigkeit verpflichteten Institutionen (z.B. bei Rettungsdiensten) angestellt und dienen so der gesamten Gesellschaft.
Bundesministerium für Landesverteidigung
www.bmlv.gv.at