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Frauenschutz und Frauenrechte

Gewalt gegen Frauen und eingeschränkte Frauenrechte sind eine politische und gesellschaftliche Herausforderung. Mit Gesetzen und Bewusstseinsbildung wird gegen Gewalt und Ungerechtigkeiten vorgegangen.

Das Gewaltschutzgesetz wird 1996 beschlossen und tritt am 1. Mai 1997 in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht die rechtliche Bekämpfung von häuslicher Gewalt, das heißt von Gewalt gegen Angehörige, die im gleichen Haushalt leben.

Außerdem veröffentlicht Frauenministerin Helga Konrad (SPÖ) im Dezember 1996 die Idee für ein neues Gesetz: Männer sollen verpflichtet werden, die Hälfte der Hausarbeit, der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu leisten. Es kommt zu teils heftiger Kritik in den Medien und aus allen Parteien. Die von Fernsehspots begleitete Kampagne läuft unter dem Titel „Ganze Männer machen halbe-halbe“.
Erst 1999 wird die Initiative durch eine Gesetzesreform in abgeschwächter Form umgesetzt. Laut ABGB müssen Eheleute ihre eheliche Lebensgemeinschaft „einvernehmlich gestalten“. Dazu gehören Kindererziehung, Pflege- und Haushaltsarbeit.

1996 wird Waltraud Klasnic (ÖVP) die erste Landeshauptfrau (Steiermark). Weitere Landeshauptfrauen sind später Gabriele Burgstaller und Johanna Mikl-Leitner. Es gab und gibt Nationalratspräsidentinnen, Ministerinnen und Landesrätinnen. Mit Susanne Riess-Passer (FPÖ) gab es einmalig eine Vizekanzlerin (2000-2003). Es war bisher jedoch noch nie eine Bundeskanzlerin oder eine Bundespräsidentin im Amt. Halbe-halbe bei politischen Spitzenpositionen trifft auf keiner Ebene zu.

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