Legislaturperiode

Das lateinische Wort lex heißt Gesetz. Die Legislaturperiode – davon abgeleitet – ist jener Zeitraum, in dem ein Parlament tätig ist und Gesetze beschließen kann. Spätestens nach Ablauf einer Legislaturperiode müssen Wahlen stattfinden.
In Österreich dauerte die Legislaturperiode lange Zeit vier Jahre. D.h., dass spätestens alle vier Jahre eine Nationalratswahl (NRW) stattfinden musste. Eine Wahl kann auch vor Ablauf der Legislaturperiode stattfinden (wenn z.B. die Regierung ihren Rücktritt erklärt oder der Regierung in einem Misstrauensantrag das Misstrauen ausgesprochen wird), sie darf aber niemals später abgehalten werden.
2007 wurde die Dauer der Legislaturperiode in Österreich von vier auf fünf Jahre erhöht, seit der Wahl 2008 muss der Nationalrat also alle fünf Jahre neu gewählt werden. Die Legislaturperiode der Landtage beträgt ebenso fünf Jahre (außer in Oberösterreich – dort sind es sechs Jahre). Die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bzw. der Gemeinderat werden entweder alle fünf oder alle sechs Jahre gewählt.

Legislatur-Periode
Das ist der Zeitraum, in dem der gewählte Nationalrat arbeitet.
Nach diesem Zeitraum wird neu gewählt und der Nationalrat neu zusammengesetzt.
Das heißt auch Gesetzgebungs-Periode.
Diese Gesetzgebungs-Periode dauert grundsätzlich fünf Jahre.
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Aus: www.rechtleicht.at/lexikon – Erklärungen zur Politik in leicht verständlicher Sprache


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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