Vierprozenthürde

In vielen Ländern, in denen das Parlament nach der Verhältniswahl gewählt wird, gibt es Prozenthürden. Das bedeutet, dass eine Partei nur dann Mandate erhält, wenn sie bei der Wahl einen bestimmten Prozentsatz der gültig abgegebenen Stimmen erreicht. In Österreich liegt dieser Prozentsatz bei Nationalratswahlen bei 4 % – es besteht also eine Vierprozenthürde. In anderen Ländern gibt es eine Zweiprozent- oder Fünfprozenthürde.
Eine Prozenthürde wird eingeführt, weil man vermeiden möchte, dass zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind, wodurch eine Regierungsbildung sehr schwierig werden kann.
Erreicht eine Partei österreichweit zwar weniger als 4 %, aber in einem der 39 Regionalwahlkreise ein Mandat, so kann sie auf diesem Weg Abgeordnete in den Nationalrat entsenden.

Bei der Nationalratswahl 1999 erreichte das LiF (Liberales Forum) 3,6 % der Stimmen. Das war knapp unter 4 %, das LiF erhielt deswegen keine Mandate.
Das BZÖ (Bündnis Zukunft Österreich), das 2005 durch eine Abspaltung von der FPÖ entstanden war, scheiterte bei der Nationalratswahl 2013 mit 3,5 % an der Vierprozenthürde.
2017 verpassten die Grünen, die seit 1986 im Nationalrat vertreten gewesen waren, mit 3,8 % den Wiedereinzug.


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
© Verlag Jungbrunnen, Wien, im Auftrag des österreichischen Bildungsministeriums