Wahl

Demokratische Wahlen müssen einige Punkte erfüllen: Sie müssen frei, geheim, gleich, allgemein und unmittelbar sein. Frei heißt, dass niemand gezwungen werden darf, die eine oder andere Partei zu wählen. Geheim heißt, dass die Entscheidung im Geheimen getroffen wird – niemand darf die Wahlentscheidung kontrollieren. Gleich heißt, dass alle Stimmen gleich viel zählen. Allgemein heißt, dass alle Wahlberechtigten zur Wahl gehen können (Wahlrecht), und unmittelbar heißt, dass die Wahlentscheidung direkt in Mandate umgerechnet wird.
Das Grundprinzip einer Wahl ist, dass die Wahlberechtigten Parteien wählen, die ihrerseits dann Abgeordnete in verschiedene Parlamente entsenden. Es gibt aber auch Wahlen, bei denen Personen direkt für ein Amt gewählt werden (z.B. Bürgermeisterdirektwahl oder Bundespräsidentschaftswahl).
Wahlen finden in Österreich auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene statt, und auch die österreichischen Abgeordneten für das EU-Parlament werden gewählt.
Die Legislaturperiode (die Gesetzgebungsperiode, d.h. der Zeitraum, nach dem unbedingt neu gewählt werden muss) beträgt auf Bundesebene (Nationalratswahl) fünf Jahre, auf Länderebene (Landtagswahl) fünf Jahre (oder sechs in Oberösterreich) und auf Gemeindeebene entweder fünf oder sechs Jahre. Die österreichischen Abgeordneten für das EU-Parlament werden alle fünf Jahre gewählt (zur gleichen Zeit in allen EU-Ländern).
Die Bundespräsidentschaftswahlen finden alle sechs Jahre statt. Stirbt aber ein Bundespräsident oder eine Bundespräsidentin, so wird unmittelbar danach gewählt.
Auch in Kammern (Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe) werden regelmäßig Wahlen abgehalten.
Bei der Bundespräsidentschaftswahl gilt die Mehrheitswahl, d.h., es gewinnt der Kandidat bzw. die Kandidatin, der oder die mehr als 50 % der Stimmen bekommt (absolute Mehrheit). Erreicht niemand diese Prozentzahl, so gibt es zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Stimmenstärksten des ersten Wahlganges. Diese Mehrheitswahl kommt auch bei der Bürgermeisterdirektwahl zur Anwendung. Das ist in sechs Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) der Fall.
Alle anderen Wahlen finden nach der Verhältniswahl statt, d.h., dass politische Parteien gewählt werden, die je nach den gewonnenen Stimmen entsprechend viele Mandate erhalten.

Stimmverhalten bei Wahlen
Neben den gültig abgegebenen Stimmen bei Wahlen gibt es meist auch eine mehr oder weniger große Anzahl an nicht gültigen Stimmen. Bei diesen ist der Wahlzettel so ausgefüllt, dass man nicht genau erkennen kann, für welche Partei jemand stimmen wollte (z.B., wenn zwei oder mehrere Parteien angekreuzt wurden), oder es wurde ein Stimmzettel ohne Kennzeichnung – also „weiß“ – abgegeben. Ungültige Stimmen werden auch als Proteststimmen bezeichnet: Der Wähler oder die Wählerin will damit signalisieren, dass er oder sie zwar Interesse am politischen Geschehen hat, aber keine der Parteien auf dem Wahlzettel unterstützen will.
Gültige und nicht gültige Stimmen ergeben zusammen die Anzahl der abgegebenen Stimmen. Aus dieser Zahl wird die Wahlbeteiligung errechnet. Sie betrug z.B. bei der Nationalratswahl 2017 80 %, d.h., dass 80 % der Wahlberechtigten zur Wahl gingen. Der Anteil der Nichtwähler bzw. Nichtwählerinnen betrug also 20 %.


Wahllokal in Bosnien und Herzegowina (1996)
Wahllokal in Bosnien und Herzegowina (1996)


Reinhold Gärtner: Politiklexikon für junge Leute (unter Mitarbeit von Sigrid Steininger), www.politik-lexikon.at
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