Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR
1950 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet. In Folge dessen wurde der EGMR eingerichtet. Der Sitz des EGMR ist in Straßburg (Frankreich).
Alle Menschen aus Ländern, die diese Konvention unterzeichnet haben, können sich an den EGMR wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass ihnen Menschenrechte verwehrt werden. Auch einzelne Mitgliedstaaten können sich an den EGMR wenden. Jedes Land, das die Konvention unterzeichnet hat, darf einen Richter bzw. eine Richterin in den EGMR entsenden. Bisher haben 47 Staaten diese Konvention unterzeichnet.
Der EGMR wird manchmal mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwechselt (dieser ist aber ein EU-Organ).
www.echr.coe.int