Volksgruppe

In Österreich leben viele Menschen, die Deutsch als Elternsprache haben. Seit Jahrhunderten leben aber im Gebiet des heutigen Österreich auch Menschen, die andere Elternsprachen haben. Sie bilden sprachliche Minderheiten und werden als Volksgruppen bezeichnet. Es geht dabei nicht um jene Menschen, die in den letzten Jahren nach Österreich gekommen sind (z.B. aus der Türkei oder dem ehemaligen Jugoslawien), sondern um andere Gruppen.
Die gesetzlich anerkannten Volksgruppen in Österreich sind: SlowenInnen /Slovenci (v.a. in Kärnten), Burgenländische KroatInnen/Gradišćanski Hrvati, UngarInnen/Magyarok (v.a. im Burgenland), TschechInnen/Češi, SlowakInnen/Slováci (v.a. in Wien) und Roma und Sinti/Le Rom thaj le Sinti.
Für sie wurde 1976 das Volksgruppengesetz beschlossen, in dem eigene Rechte für Angehörige dieser Gruppen festgelegt sind. Darin wird u.a. festgehalten, dass Volksgruppenbeiräte die Bundesregierung und Bundesminister bzw. Bundesministerinnen in Volksgruppenangelegenheiten beraten und dass die Kultur der Volksgruppen gefördert werden soll. Ebenso wird die Aufstellung zweisprachiger Bezeichnungen (z.B. Ortstafeln) und die Verwendung der jeweiligen Sprache als Amtssprache (also bei Behörden) festgelegt.