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Staatssymbole: eine Hymne für Österreicher UND Österreicherinnen

Bundeshymne und Nationalfeiertag sind wichtige Staatssymbole; sie werden an gesellschaftliche und politische Veränderungen angepasst.

1946 beschließt der Ministerrat die Melodie für die österreichische Bundeshymne. 1947 kommt ein Hymnentext der Dichterin Paula von Preradović dazu. Sie gewinnt die Ausschreibung mit einem Preisgeld von 10.000 Schilling.
Jahrzehnte später steht fest: Der Text der Bundeshymne muss geschlechtergerecht gestaltet werden. In diesem Fall bedeutet dies, dass Frauen und Mädchen auch sprachlich sichtbar gemacht werden sollen. In der ersten Strophe wird „Heimat bist du großer Söhne“ durch „Heimat großer Töchter und Söhne“ und in der dritten Strophe „Bruderchören“ durch „Jubelchören“ ersetzt. 2012 tritt das Gesetz mit den Neuerungen in Kraft.

Auch die Ausgestaltung des Nationalfeiertags zieht sich über einen längeren Zeitraum: Am 25. Oktober 1955 endet die 90-tägige Räumungsfrist für den Abzug der Besatzungstruppen. Im selben Jahr feiert die Republik dieses Datum als österreichischen Unabhängigkeitstag.
Ab 1956 wird der 26. Oktober zum „Tag der österreichischen Fahne“. Nun steht nicht mehr das Besatzungsende im Vordergrund, sondern das vom Nationalrat am 26. Oktober 1955 beschlossene Neutralitätsgesetz.
Erst Jahre später finden Diskussionen über die Einführung eines Nationalfeiertages statt, der auch arbeits- und schulfrei ist. 1965 beschließt der Nationalrat schließlich den 26. Oktober als Nationalfeiertag. Zwei Jahre später wird er auch zum gesetzlichen Feiertag.

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