Angelobung

Eine Angelobung bedeutet, dass jemand einen Eid ablegen muss, um eine bestimmte Tätigkeit ausführen zu können. Der Eid wird üblicherweise auf die Verfassung der Republik Österreich abgelegt.
So wird eine Regierung vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin angelobt: Die Regierungsmitglieder versprechen dabei, dass sie sich an die Verfassung und damit an die Gesetze halten werden. Auch andere Amtsträgerinnen und Amtsträger – z.B. Landeshauptleute (Landeshauptmann/Landeshauptfrau) – werden vom Bundespräsidenten/von der Bundespräsidentin angelobt, dieser/diese selbst von der Bundesversammlung.
Angelobt werden auch Soldaten und Soldatinnen des Bundesheeres. Sie versprechen, dass sie als SoldatInnen der Republik Österreich dienen werden.