Streik

ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen haben manchmal unterschiedliche Interessen. In solchen Fällen treffen ihre VertreterInnen zusammen und überlegen, wie sie gemeinsam zu einer Lösung kommen könnten – bei Löhnen, Arbeitszeiten oder allgemeinen Arbeitsbedingungen. So wird etwa jährlich überlegt, ob die Löhne oder Gehälter angehoben werden (Sozialpartnerschaft).
Manchmal finden sie keine Lösung und es kommt zum Arbeitskampf. So kriegerisch das Wort Kampf auch klingt, es ist damit nicht gemeint, dass die beiden Gruppen aufeinander losgehen, sondern dass man mit anderen Methoden auf seine Anliegen aufmerksam macht. Eine wichtige Methode ist dabei der Streik, ein anderes Mittel ist die Aussperrung. Streik heißt, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Arbeit aus Protest gegen bestimmte Maßnahmen niederlegen; Aussperrung bedeutet, dass sie von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen daran gehindert werden, ihre Arbeit aufzunehmen.
Beide – Streik und Aussperrung – sind in Österreich gesetzlich nicht geregelt.