Frauenquote

In vielen Institutionen sind deutlich weniger Frauen als Männer vertreten, obwohl Frauen mehr als 50 % der Gesamtbevölkerung stellen. Bisher gab es in Österreich noch keine Bundespräsidentin, die erste Bundeskanzlerin wurde erst im Juni 2019 angelobt und mit ihr eine Regierung mit je sechs Frauen und Männern. Es gibt nur ganz wenige Bürgermeisterinnen in Österreich, und in den Gemeinderäten sitzen weitaus mehr Männer als Frauen.
Im österreichischen Parlament war im Jahr 2018 – 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts – rund ein Drittel der Abgeordneten weiblich. Zum Zeitpunkt der Angelobung des Nationalrats am 23. Oktober 2019 waren es dann 39 % (Frauenanteil Februar 2023: 40,4 %).
Eine Möglichkeit der Veränderung sind Frauenquoten. Eine Frauenquote (oder Zielquote) können z.B. politische Parteien festlegen. Sie können ihre Listen so erstellen, dass nicht nur Männer, sondern auch Frauen als Abgeordnete in Parlamente einziehen, z.B. durch das Reißverschlusssystem: Auf einer entsprechenden Liste werden dabei immer abwechselnd Männer und Frauen gereiht. So wird gewährleistet, dass beide Geschlechter gleichmäßig zum Zug kommen.
Im öffentlichen Dienst wird durch positive Diskriminierung versucht, diese Quoten umzusetzen (Frauenbewegung). Quoten festzulegen ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern geschieht freiwillig.