Volksabstimmung

Eine Volksabstimmung gehört in Österreich zu den Mitteln der direkten Demokratie – Wähler und Wählerinnen können damit direkt über ein Gesetz entscheiden. Wenn das Parlament ein Gesetz nicht selbst beschließen möchte, kann der Nationalrat eine Volksabstimmung ansetzen. Bei dieser Volksabstimmung entscheiden dann Wähler und Wählerinnen, ob das Gesetz beschlossen werden soll oder nicht.
Eine Volksabstimmung ist laut Verfassung dann durchzuführen, wenn es zu einer Gesamtänderung der Verfassung kommt (das war beim EU-Beitritt der Fall). Dies ist eine obligatorische (verpflichtende) Volksabstimmung.
Eine Volksabstimmung kann aber auch bei manchen brisanten Themen durchgeführt werden – dies ist dann eine fakultative (gesetzlich nicht notwendige) Volksabstimmung.
In beiden Fällen aber ist das Ergebnis der Volksabstimmung bindend. Das heißt, das Parlament ist verpflichtet, das entsprechende Gesetz umzusetzen oder eben abzulehnen (je nach Entscheidung der Wähler und Wählerinnen).
Eine fakultative Volksabstimmung fand 1978 über die friedliche Nutzung der Kernenergie statt (Zwentendorf).
In Österreich haben auf Bundesebene bisher nur die beiden genannten Volksabstimmungen stattgefunden.