Volksbegehren

Bei einem Volksbegehren möchte eine Anzahl von Wählerinnen und Wählern erreichen, dass das Parlament ein bestimmtes Gesetz beschließt. Wähler und Wählerinnen können ein Volksbegehren unterschreiben, und wenn dies mehr als 100.000 Menschen in Österreich tun, muss sich der Nationalrat mit diesem Gesetzesantrag beschäftigen. Das bedeutet aber nicht, dass dieses Gesetz auch beschlossen werden muss.
Im Vorfeld von Volksbegehren wird darüber häufig und ausführlich in Medien berichtet. Der eigentliche Zweck eines Volksbegehrens ist also nicht immer, dass das entsprechende Gesetz auch beschlossen wird, sondern dass ein Thema öffentlich bekannt gemacht und darüber diskutiert wird.

Es gibt auch die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens, die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Unterschreiben EU-weit mehr als eine Million Menschen aus mindestens sieben EU-Staaten eine solche Initiative – das sind etwas mehr als 0,2 % aller Bewohnerinnen und Bewohner – müssen sich EU-Parlament und EU-Kommission damit beschäftigen.