Immunität

Politiker und Politikerinnen genießen Immunität, sie sind während ihrer politischen Tätigkeit also immun. Das heißt, dass sie für Äußerungen, die sie im Rahmen ihrer politischen Arbeit tätigen, nicht vor Gericht gestellt werden können. Sie genießen diesen besonderen Schutz, damit sie ihre Meinung frei äußern können und für ihre Wortmeldungen nicht verklagt werden können, wenn sie in politischen Auseinandersetzungen manchmal etwas heftiger werden.
In manchen Fällen ist es aber nicht ganz klar, ob jemand eine bestimmte Aussage im Rahmen seiner/ihrer politischen Tätigkeit gemacht hat. Dann kann die entsprechende Institution, in der der Politiker oder die Politikerin tätig ist (z.B. der Landtag eines Bundeslandes oder der Nationalrat), die Immunität aufheben. Die Immunität wird üblicherweise auch dann aufgehoben, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde.