Gericht

Jede Gesellschaft braucht zur Regelung des Zusammenlebens Gesetze. Diese legen fest, was man tun darf (bzw. tun muss) und was man nicht tun darf. Ein Gesetz besagt, dass Diebstahl verboten ist, ein anderes, dass auf den österreichischen Straßen Rechtsverkehr herrscht (in Großbritannien z.B. ist Linksverkehr) oder dass ein Haus einen bestimmten Abstand zur Grundstücksgrenze haben muss.
Die Gesetze werden nicht immer von allen Menschen eingehalten. Wer ein Gesetz übertritt, d.h., sich nicht daran hält, wird bestraft. Vorher wird diese Angelegenheit bei einem Gericht verhandelt.
Ein Gericht ist einerseits das Gebäude, in dem die Verhandlung stattfindet, andererseits versteht man darunter die Personen, die als Teil der Gerichtsbarkeit (Judikative) eine Gerichtsverhandlung leiten. Anwesend sind dabei Richter oder Richterin, Staatsanwalt oder Staatsanwältin, der/die Anklage erhoben hat, und ein Verteidiger oder eine Verteidigerin, der/die die Angeklagten vertritt. Alle Beteiligten können bei Gericht ihre Sicht der Dinge vorbringen, und am Ende der Verhandlung entscheidet der Richter bzw. die Richterin, ob die Angeklagten schuldig sind oder nicht und – falls ein Schuldspruch gefällt wird – wie hoch die Strafe ist. Manchmal gibt es Geldstrafen, manchmal aber auch Haftstrafen.
In besonders schweren Fällen sind zusätzlich sogenannte Geschworene anwesend. Das sind unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, die speziell für diese Verhandlung verpflichtet werden und am Ende der Gerichtsverhandlung gemeinsam einen Schuldspruch oder einen Freispruch fällen müssen. Man nennt dies Geschworenengericht. Das Ausmaß der Strafe legen aber wieder die RichterInnen fest.
In Österreich gibt es 116 Bezirksgerichte, 18 Landesgerichte, das Arbeits- und Sozialgericht Wien und das Handelsgericht Wien, 4 Oberlandesgerichte und den Obersten Gerichtshof. Dazu kommen noch 17 Staatsanwaltschaften, 4 Oberstaatsanwaltschaften, die Generalprokuratur Wien sowie der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof. Oberster Gerichtshof, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof bilden die österreichischen Höchstgerichte.